„Handy“-Verbot an der SMS Hof
Ab dem 1. Mai 2025 tritt in ganz Österreich eine neue Regelung zur Nutzung von Mobiltelefonen an Schulen in Kraft. Sie betrifft alle Schülerinnen und Schüler bis einschließlich der 8. Schulstufe. Demnach ist die Verwendung von Mobiltelefonen, Smartwatches und ähnlichen digitalen Geräten während des gesamten Schultages – sowohl im Unterricht als auch in den Pausen – grundsätzlich untersagt.
Ausnahmen und schulautonome Regelungen
Unterrichtszwecke: Lehrkräfte können die Nutzung digitaler Geräte erlauben, sofern diese für den Unterricht erforderlich ist.Gesundheitliche Gründe: Schülerinnen und Schüler, die aus gesundheitlichen Gründen – etwa zur Überwachung des Blutzuckerspiegels – auf ihr Handy angewiesen sind, dürfen es weiterhin verwenden.Schulautonome Regelung: In den Bereichen der Mittagsaufsicht ist die Nutzung digitaler Geräte erlaubt, sofern keine anderslautende Anweisung einer Lehrkraft erfolgt.
Umsetzung und Aufbewahrung Während des gesamten Schultages müssen digitale Geräte ausgeschaltet im eigenen, verschlossenen Spind aufbewahrt werden.
Beste Grüße, Norbert Schlamp, DMS